Unser "pro" zur Windenergie

Die Interessengemeinschaft pro & contra Windpark Wachenroth befürwortet die Nutzung von Windenergie an Standorten, die folgende Kriterien erfüllen:

 

  1. Wir fordern einen Mindestabstand von 2000 Metern zur Wohnbebauung.
    Abhängig vom Geländeprofil, das die Ausbreitung von Infraschall beeinflusst, ist ein Mindestabstand von Windkraftanlagen zu jeglicher Wohnbebauung sicherzustellen, bis medizinisch begründete Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Unversehrtheit aller betroffenen Anwohner gefunden und gesetzlich festgelegt sind. Als allererste Annäherung an das Vorsichtsprinzip ist die zehnfache Anlagenhöhe bundeseinheitlich als Minimalabstand zu jeglichen menschlichen Wohnstätten einzuhalten.

  2. Die Errichtung von Windindustrieanlagen in Wäldern, Naturparks, Landschaftsschutz-, Naherholungs-, Trinkwasserschutz-, FFH – und Natura 2000-Gebieten ist generell auszuschließen. Gemäß der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten müssen für Windenergieanlagen Mindestabstandsregelungen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störungsempfindlicher oder besonders gefährdeter Vogelarten definiert und eingehalten werden. Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot muss uneingeschränkt gelten. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind in jedem Fall durchzuführen.
    Alternative Energien sind sinnlos, wenn Sie genau das zerstören, was man durch sie schützen will: die Natur. (Reinhold Messner)

  3. Die Ermittlung der mittleren Windgeschwindigkeit an geplanten Standorten muss auf standardisierten Messungen und Messverfahren beruhen.
    Diese Messungen müssen unmittelbar am geplanten Standort mindestens in Nabenhöhe der geplanten Anlagen erfolgen. Um einen statistisch abgesicherten Wert für die mittlere Windgeschwindigkeit zu erhalten, der auch die jahreszeitlichen Schwankungen der Windgeschwindigkeit berücksichtigt, müssen diese Messungen über die Dauer von mindestens einem Jahr erfolgen. Die mittlere Windgeschwindigkeit muss mindestens 6,5 m/s betragen.

  4. Die Rückbaukosten der Anlagen müssen offen und transparent kalkuliert sein. Zur Sicherstellung der unternehmerischen Verantwortung im Bereich des Rückbaus, d.h. der Wiederherstellung der durch Windkraftprojekte außer Kraft gesetzten ökologischen Funktionen von Böden und der Ästhetik der Landschaft, ist jedoch von gesetzgeberischer Seite Handeln angezeigt: Wann immer die Nutzung einer Anlage beendet wird, muss sofort eine finanzielle Sicherheit für alle Rückbaumaßnahmen greifen. Die einzige Sicherheit für den Verpächter/Grundstückseigner und letztlich für die Gesellschaft bietet eine unwiderrufliche Bankgarantie über den zu erwartenden Wert des gesamten Rückbaus. Diese ist bundesweit seitens der Genehmigungsbehörden einzufordern. Zur Taxierung der in Anschlag zu bringenden Kosten sind transparente und bundesweit einheitliche Verfahren einzusetzen. Diese Verfahren sind von rechtlich und finanziell unabhängigen Unternehmen anzuwenden.