Bürgerbegehren übergeben!

Vertreter der IG pro & contra Windpark Wachenroth haben am heutigen Donnerstag (10.12.2015) das Bürgerbegehren "Sag ja zu 10H!" an die Marktgemeinde Wachenroth übergeben.

 

Fragestellung:

Soll die Marktgemeinde Wachenroth das Bebauungsplanverfahren für das „Sondergebiet Bürgerwindpark Wachenroth“ einstellen und den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 Sondergebiet „Bürgerwindpark Wachenroth“ aufheben, so dass für diese Fläche weiterhin die Abstandsregelung aus Art. 82 BayBO (so genannte 10H-Regelung) gilt?"

 

Begründung:

Windkraftanlagen gelten gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als im Außenbereich privilegiert. Der bayerische Gesetzgeber hat aufgrund der Ermächtigung in § 249 Abs. 3 BauGB von seinem Recht Gebrauch gemacht, einen bestimmten Abstand zu gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windkraftanlagen gesetzlich zu regeln. Dies erfolgte in Art. 82 Abs. 1 BayBO: „§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) - sofern in diesen Gebieten Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind - und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten.“

Für entprivilegierte Windkraftanlagen, die im Außenbereich nicht mehr zulässig wären, können Gemeinden durch einen entsprechenden Bebauungsplan Baurecht schaffen. Hiervon will die Marktgemeinde Wachenroth durch den o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan Gebrauch machen. Die Gemeinde ist dabei nicht an den Abstand von 10H gebunden. Der Marktgemeinderat von Wachenroth hat in der Sitzung vom 16.07.2015 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung von Windkraftanlagen („Sondergebiet Bürgerwindpark Wachenroth“) aufzustellen.

Durch das Bürgerbegehren soll diese Planungstätigkeit beendet werden, sodass die Abstände nach Art. 82 BayBO fortgelten.

 

Der geplante Windpark bringt aus unserer Sicht enorme Nachteile mit sich:

  • Durch den geringen Abstand der Windkrafträder zu verschiedenen Wohngebieten (deutlich weniger, als die sogenannte „10H-Abstandsregelung“ vorsieht) wird die Gesundheit der Anwohner durch Lärm, Schattenwurf, Infra- und Körperschall belastet und die Lebensqualität beeinträchtigt.

  • Die Windräder (bis zu etwa 210 m hoch) sind weithin zu sehen und verändern dauerhaft das Landschaftsbild und die historische Ansicht von Weingartsgreuth mit seinem Schloss und Denkmalensemble.

  • Die Natur wird im Umfeld der Windkraftanlagen geschädigt, die Vogel- und Tierwelt bedroht. Es wird wertvoller gemeindeeigener Wald gerodet.

 Aus diesen Gründen wurde ein Bürgerentscheid zu obiger Frage beantragt.