Öffentliche Auslegung vom 16.11.2015 bis 16.12.2015

Die Marktgemeinde Wachenroth hat die Öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) der
9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Marktgemeinde Wachenroth im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Bürgerwindpark Wachenroth“ gestartet.
 
Die Pläne und Gutachten sind im Rathaus Wachenroth vom 16.11.2015 bis 16.12.2015 einsehbar.
 
Teilweise sind die Informationen auch im Internet unter
einsehbar.