WWS - Wer wir sind

Die IG pro & contra Windpark Wachenroth ist ein loses Zweckbündnis, dass sich wegen des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.07.2015 bezüglich Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bürgerwindpark Wachenroth gebildet hat.

Die Vorgeschichte:

Der Markt Wachenroth wollte zusammen mit der Gemeinde Lonnerstadt und der Stadt Höchstadt/A. einen Windpark bzw. eine Windfarm mit mindestens 12 Windrädern erstellen. Am Anfang waren die Nürnberger Stadtwerke „N-Ergie“ als Projektant im Gespräch. Nachdem Lonnerstadt aus dem Bündnis der drei Gemeinden ausscherte und einen eigenen Windpark plante, ging die  Planung von Höchstadt und Wachenroth mit N-Ergie weiter. Es gab eine Informationsveranstaltung der Gemeinde Wachenroth mit N-Engie am 10. Juli 2014.

„Ob das Projekt umgesetzt werden kann, hängt in erster Linie davon ab, dass es von den direkten Anwohnern in Weingartsgreuth und den Bürgern in der Gemeinde Wachenroth akzeptiert wird“ und „Das Einverständnis der Grundstückseigentümer sowie der Anwohner sei der entscheidende Punkt“, betonte in dieser Informationsveranstaltung ein von N-Ergie beauftragter Projektentwickler.
„Genau daran werde sich auch der Gemeinderat in seiner Entscheidungsfindung orientieren“, kündigte Bürgermeister Friedrich Gleitsmann damals an. Weiter: „Die Bürgervertreter hatten sich bereits im vergangenen Jahr grundsätzlich einverstanden erklärt, vorausgesetzt die Bevölkerung steht dahinter.“ Und abschließend „Wir werden nichts über die Köpfe der Bürger hinweg entscheiden“, Originalzitat von Bürgermeister Gleitsmann am 10.07.2014.

Als kurz nacheinander die Stadt Höchstadt/A. und die Firma N-Ergie aus dem Projekt ausstiegen, dachte die Bevölkerung, das sich die Geschichte mit dem Windpark erledigt hätte. Doch insgeheim gingen die Planungen weiter und ein neues Projektbüro übernahm den Auftrag. Da zwischenzeitlich die 10H-Regelung in Bayern Gesetz wurde, versuchte die Gemeinde Wachenroth zusammen mit dem neuen Planer Erich Wust aus Markt Erlbach mittels einer Bauleitplanung die Windräder trotz des per Gesetz festgeschriebenen Abstandes von nunmehr 2000 Metern zur allgemeinen Wohnbebauung zu errichten. Für entprivilegierte Windkraftanlagen, die im Außenbereich nicht mehr zulässig wären, können Gemeinden durch einen entsprechenden Bebauungsplan Baurecht schaffen. Hiervon will die Marktgemeinde Wachenroth durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Gebrauch machen. Die Gemeinde ist dabei nicht an den Abstand von 10H gebunden.

Der Marktgemeinderat von Wachenroth hat in der Sitzung vom 16.07.2015 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung von Windkraftanlagen („Sondergebiet Bürgerwindpark Wachenroth“) aufzustellen. An das Versprechen, sich an der Akzeptanz der Anwohner von Weingartsgreuth zu orientieren bzw. einen Konsens mit allen Bürgern zu erzielen, dachten die Verantwortlichen schon lange nicht mehr. So mutet die zitierte Aussage von Bürgermeister Gleitsmann in einem Bericht des Fränkischen Tages „Seit dem Jahr 2012 seien die Pläne für die Windkrafträder kein Geheimnis.“ sowie „und mich wundert es, dass bis vor kurzem keine Einwände und Bedenken kamen.“ vom 11.12.2015 schon etwas seltsam an. Der Koordinator der IG, Erich Weichlein, hatte im März 2015 BGM Gleitsmann in einem persönlichen Gespräch über den zunehmenden Widerstand aus Horbach und Weingartsgreuth informiert. Am 12. Mai 2015 forderte Weichlein mit einem Brief an Bürgermeister die Gemeinde auf, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gleitsmann,

aus der regionalen Presse habe ich entnommen, dass der Betreiber des geplanten Windparkes Wachenroth, die Firma N-Ergie aus Nürnberg, den Bau des Windparkes nicht weiter verfolgt. Gleichzeitig war dem Bericht zu entnehmen, dass die Planung des Windparkes an die Firma Wind, Wust + Sonne weitergegeben wurde.

Ich fordere hiermit eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Thema mit folgenden Fragen bzw. Schwerpunkten:

  1. Ist der oben genannte Sachverhalt zutreffend?
  2. Ändert sich an dem geplanten Standort (südlich der Autobahn, östlich der Rastanlage Steigerwald) etwas?
  3. Wie wird die Abstandregelung zur Wohnbebauung gehandhabt bzw. wie sieht das sogenannte „Einverständnis in der Gemeinde“ zu dem Thema aus?
  4. Wie weit fortgeschritten ist die Planung bzw. wie ist der momentane Stand im Genehmigungsverfahren?
  5. Werden bei der Planung denkmalschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt?

Am 22. Mai 2015 erhielt Weichlein eine kurze Antwort von Bürgermeister Gleitsmann:

Wir können Ihnen bestätigen, dass die Firma Wust, Wind & Sonne die Planungen übernommen hat und diese derzeit prüft und überarbeitet. Wie Sie ebenfalls der örtlichen Presse entnehmen konnten, hat Herr Wust hierzu eine Informationsveranstaltung mit konkreten Daten für den Herbst (Oktober/November) angekündigt. Hier können Ihre aufgeworfenen Fragen sicherlich beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen, Bürgermeister Gleitsmann.

Genau acht Wochen später (!) wurde dann schon die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die angekündigte Informationsveranstaltung von Herrn Wust fand jedoch nie statt, ebenso wenig wurden die Bürger ausführlich von Seiten der Gemeinde über das Großprojekt informiert. In dieses Bild passt auch die Tatsache, dass die Gemeinde Wachenroth schon seit ein paar Jahren keine Bürgerversammlung mehr abgehalten hat. Laut der Bayerischen Gemeindeordnung ist eine Gemeinde zum Abhalten einer jährlichen Bürgerversammlung verpflichtet.

Aus all diesen Gründen formierte sich die „Interessengemeinschaft pro & contra Windpark Wachenroth“. Der auf den ersten Blick widersprüchliche Name der IG kam so zu Stande:  Bei der ersten Zusammenkunft wurde nach Argumenten gesucht, die für oder gegen den geplanten Windpark sprechen. Auch stellen viele der interessierten Bürger die Windkraft nicht generell in Frage und befürworten die Nutzung von Windenergie an Standorten, die bestimmte Kriterien erfüllen (siehe Unser "pro" zur Windenergie). Wir suchten auch nach Antworten auf die Frage, welche Vorteile die Gemeinde Wachenroth durch den Bau der Wind-Giganten letztendlich hätte. Dies floss alles in die Namensfindung mit ein und so wurde aus zwei Favoriten mit einer 11:3 Abstimmung die „pro & contra-Variante“ gewählt.