Leserbrief zum Thema: „Der BN lässt sich nicht vereinnahmen“

Erich Weichlein hat einen an die Tageszeitungen Fränkischer Tag und Nordbayerische Nachrichten einen Leserbrief geschickt, welcher leider nur Zeitungs-Abonnenten zugänglich gemacht wurde. Deshalb hier im Original-Text:

Leserbrief zum Thema: „Der BN lässt sich nicht vereinnahmen“ von Helmut König am 02.09.2015

Herr König hat offensichtlich meine Stellungnahme nicht verstanden. Ich habe ihm das Sankt-Florians-Prinzip nicht vorgeworfen, sondern nur darauf hingewiesen, dass speziell für die Gemeinde Wachenroth sein Vorwurf „nicht vor unserer Haustür“ keinerlei Berechtigung hat. Die Situation in Retzelsdorf kann ich nicht beurteilen und aus diesem Grund habe ich auch nie Bezug darauf genommen.

 

Der Ausdruck „Zappelstrom“ stammt nicht von mir sondern von verärgerten Mitarbeitern der entsprechenden großen Schaltwarten, die das Netz stabilisieren müssen. Diese Mitarbeiter bezeichnen den Strom aus Wind und Sonne auch als „Flatterstrom“ oder „Neue Instabile Energie (NIE)“. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verbietet die technisch naheliegende Lösung, bei Windspitzen die Überproduktion an der Quelle, durch Herunterfahren der Leistungsabgabe der Windkraftanlagen, wegzuregeln; vielmehr ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der gesamte verfügbare Windstrom ins Netz eingespeist und vergütet wird. Eine Abregelung gemäß § 11 EEG darf derzeit nur bei Netzengpässen erfolgen.

Ich habe auch nicht behauptet, dass der BUND Gelder für einen Gefallen angenommen hat. Man kann jedoch die Tatsache nicht verleugnen, dass der Naturschutzbund von Ausgleichszahlungen profitiert. Werden Windräder genehmigt, hat der Projektierer als Ausgleich für die Zerstörung von Landschaft und Natur eine Ausgleichszahlung an das jeweilige Landratsamt zu leisten. Diese ist „nach deren näherer Bestimmung für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden“. Auch die Kreis- und Ortsgruppen der großen Naturschutzverbände erhalten jedes Jahr von den bayerischen Landratsämtern nicht unerhebliche Summen für diverse Projekte aus den „Ersatzzahlungstöpfen“. Und das ist dann absolut widersinnig: Der BUND billigt einerseits den Bau von Windrädern an Standorten, an denen die Diversität von Fledermäusen und Großvogelarten gefährdet wird und versucht andererseits, die bedrohten Arten mit Mitteln aus den „Ersatzzahlungen“ zu schützen.

Der Bund Naturschutz in Bayern propagiert auf seiner eigenen Website: „Bayerns Schönheit bewahren“ und will damit kennzeichnende Ortsbilder und die bayerische Kulturlandschaft schützen. Bei einer Fahrt in den von Windrädern durchzogenen Weinlandkreis Kitzingen kann man sich davon überzeugen, wie gut das gelungen ist!

Erich Weichlein